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Übersicht:
Brief-FS-Regeln
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p i e l o r d n u n g
der ICCF und der Fachgruppe Fernschach des Österreichischen
Schachbundes
(gültig ab 1.1.2001)
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1)
Spiel und Spielordnung
- Sofern
anwendbar, gelten die Schachregeln der FIDE.
- Ein
Turnierdirektor wird bestimmt, der für die Turnierleitung
und den ordnungsgemäßen Ablauf der Partien verantwortlich
ist.
2)
Zugübermittlung
-
Züge werden numeriert und
-
unter Benutzung der Zahlennotation oder einer anderen
Notation, auf die sich beide Partner verständigt haben,
-
auf Postkarten (oder in Briefen) abgesandt, die
- den
Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Absenders
sowie
-
die richtige Wiederholung des Letzten gegnerischen Zuges
und die Bestätigung des Poststempels enthalten.
-
Der Absender vermerkt auf der Postkarte
-
das Ankunftsdatum des letzten gegnerischen Zuges und
-
den voraussichtlichen Absendetag.
- Falls
diese Angaben fehlen, werden sie durch den Empfänger realistisch
geschätzt und mit dem Antwortzug mitgeteilt.
-
Wenn das vom Absender angegebene Absendedatum mit dem
Poststempel nicht übereinstimmt, korrigiert der Empfänger
diese Angabe und informiert den Absender mit seinem Antwortzug.
-
Die Bedenkzeit, die für einen Zug verbraucht wird (siehe
6D), und die Gesamtbedenkzeit werden festgehalten.
-
Interkontinentale Partien werden via Luftpost gespielt.
Eine Turnierausschreibung kann Luftpost auch für andere
Partien verpflichtend vorschreiben.
-
Wenn beide Spieler sich darauf verständigen, können Partien
via Email oder Fax gespielt werden; auch dann behalten
diese Regeln jedoch ihre Gültigkeit.
3)
Mahnpflicht
-
Hat ein Spieler nach 14 Tagen plus zusätzlicher Postlaufzeit
von seinem Partner keine Antwort erhalten, so sollte der
letzte Zug wiederholt an den Gegner gesandt werden, wobei
eine Kopie davon dem Turnierleiter zugeschickt wird. Die
Antwort auf die Wiederholung eines Zuges ist vom Gemahnten
ebenfalls in Kopie an den Turnierleiter zu schicken.
-
Falls die durchschnittliche Postlaufzeit sieben Tage oder
weniger beträgt, kann die Zugwiederholung durch normale
Post erfolgen, sofern dieses rechtzeitig geschieht. Wenn
auch nach weiteren 14 Tagen plus zusätzlicher Postlaufzeit
keine Antwort eintrifft, muß per Einschreiben (oder durch
registrierte Ablieferung) gemahnt werden.
-
Wenn auf eine eingeschriebene (oder registrierte) Mahnung
keine Antwort erfolgt, wird der Turnierdirektor informiert;
die Bestätigung des Postamtes ist beizufügen.
-
Partien, in denen über ein halbes Jahr hinweg kein Zug
erfolgt, werden für die Spieler als verloren gewertet,
die keine eingeschriebene (oder registrierte) Mahnung
nachweisen können.
4)
Züge und Eventualzüge
-
Ein abgeschickter gültiger Zug kann auf keine Weise zurückgenommen
werden; Schreibfehler sind bindend, soweit es sich um
einen gültigen Zug handelt. Die korrekte Wiederholung
des letzten Zuges ist Voraussetzung für die Gültigkeit
des Antwortzuges.
-
Falls ein unmöglicher oder ungültiger Zug übermittelt
wird, hat der Empfänger postwendend bei seinem Gegner
rückzufragen; dieser ist nicht verpflichtet die 'Berührt-geführt'-Regelung
zu beachten.
-
Eine leere Karte oder eine Karte ohne Antwortzug wird
wie ein ungültiger Zug interpretiert.
-
Das Weglassen oder Hinzufügen schachlicher Zeichen (Schach,
schlägt, en passant) ist ohne Bedeutung.
-
Der Vorschlagende ist an Eventualzüge gebunden, bis der
Empfänger von der vorgeschlagenen Zugfolge abweicht.
-
Bei der Annahme einer Eventualzugfolge sind alle angenommenen
Eventualzüge zu wiederholen.
-
Falls auf eine akzeptierte Eventualzugfolge kein Antwortzug
erfolgt, ist dieser Zug ungültig.
5)
Notationen und Rückmeldungen
- Die
Züge der Partien sind zu notieren, desgleichen die verbrauchte
Bedenkzeit. Die gesamte Korrespondenz des Gegners ist
bis zum Abschluß des Turniers aufzubewahren und auf Anforderung
an den Turnierdirektor zu senden.
- Wenn
ein Spieler Rückfragen des Turnierdirektors unbeantwortet
läßt, kann auf stillschweigenden Rücktritt erkannt werden.
-
Adressenänderungen sind dem Turnierdirektor und den Gegnern
zu melden.
-
Der Turnierdirektor muß über alle Unstimmigkeiten zwischen
den Spielpartnern unverzüglich informiert werden.
6)
Bedenkzeiten und Sanktionen
-
Die Bedenkzeit beträgt 30 Tage für jeweils 10 Züge.
-
Die zulässige Bedenkzeit darf einmal überschritten werden.
-
Ersparte Bedenkzeit wird gutgeschrieben.
-
Als Bedenkzeit gilt die Zeitdifferenz zwischen dem Ankunftsdatum
des letzten gegnerischen Zuges und dem Poststempel des
Antwortzuges.
-
Postlaufzeit wird nicht verrechnet.
-
Falls eine Eventualzugfolge akzeptiert wird, zählt die
Bedenkzeit für den letzten angenommenen Zug.
-
Spieler, die einen ungültigen oder unmöglichen Zug abgeben,
erhalten eine zusätzliche Bedenkzeit von 5 Tagen; diese
gilt auch dann, wenn der letzte gegnerische Zug falsch
wiederholt oder nicht, falls vorgeschrieben, per Luftpost
abgesandt wird.
7)
Zeitüberschreitungen
-
Reklamationen von Zeitüberschreitungen müssen spätestens
bei der Beantwortung des 10., 20. usw. Zuges erfolgen
und sind unter Anfügung aller erforderlichen Detailangaben
an den Turnierdirektor zu richten.
-
Gleichzeitig ist der Gegner eingeschrieben (oder registriert)
zu benachrichtigen; die Quittung ist der Reklamation an
den Turnierdirektor beizufügen.
-
Proteste gegen Reklamationen von Zeitüberschreitungen
müssen per Einschreiben (oder registrierte Ablieferung)
bei dem Turnierdirektor innerhalb von 14 Tagen nach Empfang
der eingeschriebenen (oder registrierten) Benachrichtigung
erfolgen; wer dieses Recht nicht rechtzeitig wahrnimmt,
hat stillschweigend die reklamierte Zeitüberschreitung
anerkannt.
-
Der Turnierdirektor informiert beide Spieler über seine
Entscheidung. Falls eine 1. Zeitüberschreitung festgestellt
wird, beginnt der zehnzügige Turnus mit dem Erhalt der
eingeschriebenen Benachrichtigung des Gegners neu.
-
Die Feststellung einer 2. Zeitüberschreitung hat den Verlust
der Partie zur Folge.
-
Wenn der Turnierdirektor einen Antrag auf Zeitüberschreitung
als unbegründet zurückweist, kann er darauf dringen, daß
derselbe Spieler innerhalb des laufenden 10-Tage-Zyklus
keinen erneuten Antrag auf Zeitüberschreitung stellen
darf.
8)
Urlaub
-
Jeder Spieler kann in jedem Kalenderjahr bis zu 30 Tage
Urlaub nehmen.
-
Spieler, die Urlaub nehmen, sind verpflichtet, ihre Gegner
und den Turnierdirektor im voraus zu informieren.
-
In besonderen Fällen kann der Turnierdirektor zusätzlichen
Urlaub gewähren; dieser Sonderurlaub kann rückwirkend
erteilt und/oder verlängert werden.
9)
Rücktritt
- Bei
Rücktritt oder Tod entscheidet der Turnierdirektor, ob
alte Partien als verloren gewertet oder annulliert oder
die unbeendeten abgeschätzt werden.
10)
Abschätzung
-
Wenn eine Partie bei Turnierabschluß nicht beendet ist,
haben beide Gegner dem Turnierdirektor innerhalb von 30
Tagen die Abschrift der Partie,
-
die Abbruchstellung und
-
einen Antrag auf Wertung der Partie (Gewinn, Remis) vorzulegen;
der Antrag kann durch ausführliche Analysen unterstützt
werden.
-
Spieler, die entsprechende Unterlagen nicht einreichen,
verlieren das Reklamationsrecht gegen das Abschätzungsergebnis.
-
Der Turnierdirektor teilt das Abschätzungsergebnis beiden
Spielern mit und informiert über das Reklamationsrecht.
11)
Reklamationen gegen Abschätzungen
-
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Abschätzungsergebnisses
kann beim Turnierdirektor Berufung eingelegt werden;
-
daraufhin beauftragt der Turnierdirektor einen zweiten
Abschätzer und teilt beiden Spielern das Ergebnis mit.
Gegen das Urteil des zweiten Abschätzers gibt es kein
Reklamationsrecht.
-
Reklamation gegen Abschätzungen kann durch Analysen unterstützt
werden.
12)
Resultate
-
Die Notation jeder Partie ist sofort nach Beendigung von
beiden Spielern an den Turnierdirektor zu senden.
-
Anspruch auf Wertung entsteht erst nach Einreichung des
Partieverlaufs.
-
Liegt von keinem der beiden Spie[er eine Meldung bei dem
Turnierdirektor vor, wird die Partie für beide als verloren
gewertet.
13)
Entscheidungen und Revisionen
-
Der Turnierdirektor kann Spieler, die diese Spielordnung
nicht beachten, bestrafen oder disqualifizieren;
-
er entscheidet in allen Fällen, die durch die Spielordnung
nicht geregelt werden.
-
Gegen Entscheidungen des Turnierdirektors kann innerhalb
von 14 Tagen bei der zuständigen Revisionsinstanz Einspruch
erhoben werden; die zweitinstanzlichen Entscheidungen
sind endgültig.
Zahlennotation
Wie das Diagramm zeigt, wird jedes Feld durch eine zweistellige
Zahl bezeichnet. Jeder Zug wird also so notiert, daß die
Felder, von denen die Figuren kommen, und die Felder, auf
die sie ziehen, hintereinander mit je zwei Ziffern genannt
und so zu einer vierstelligen Zahl vereinigt werden. Zum
Beispiel: 1. Sg1-f3 ist 1. 7163. Die Rochade wird durch
den Königszug notiert. Zum Beispiel: 5171 ist die kurze
Rochade von Weiß. Bauernumwandlungen werden nach den üblichen
Verfahren notiert, als fünfte Ziffer wird die Figur angegeben,
in die der Bauer umgewandelt werden soll. Es gelten:
1 = Dame 2 = Turm 3 = Läufer 4 = Springer

Email-FS-Regeln
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S p i e l o r d n u n g
der ICCF und der Fachgruppe Fernschach des Österreichischen
Schachbundes
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1)
Spiel und Kontrolle
-
Partien werden, sofern anwendbar, nach den FIDE-Spielregeln
gespielt.
-
Ein Turnierleiter wird bestimmt, der für die Durchführung
des Turniers und den Fortschritt der einzelnen Partien
verantwortlich zeichnet.
-
Partien werden via Email gespielt. Wenn ein Spieler seinen
Email-Anschluß verliert und sich -aus welchen Gründen
auch immer- nicht in der Lage sieht, innerhalb von 30
Tagen einen Email-Anschluß einzurichten, wird er vom Turnier
ausgeschlossen.
2)
Zugübermittlung
-
Züge werden numeriert und
-
in internationaler oder einer anderen zwischen den Spielpartnern
vereinbarten Zahlennotation
- über
Email versandt.
-
In der Zugübermittlung werden der Name und die Email-Adresse
des Absenders,
-
alle bisher gespielten Züge und die Bestätigung des
Datums, an welchem der letzte gegnerische Zug abgesandt
wurde, aufgeführt.
-
Der Absender führt in seiner Nachricht
-
das Datum auf, an welchem er den letzten gegnerischen
Zug erhalten hat, und außerdem
-
das voraussichtliche Absendedatum des eigenen Zuges.
-
Sofern er dazu keine Angaben macht, werden die entsprechenden
Daten von dem Empfänger des Zuges eingeschätzt und mit
dem Antwortzug mitgeteilt.
-
Wenn das voraussichtliche Absendedatum nicht mit dem Datum
übereinstimmt, zu dem die Mail tatsächlich abgeschicht
wird, hat der Empfänger dieses zu korrigieren und dem
Absender darüber mit seinem Antwortzug zu berichten.
-
Die Bedenkzeit, die für einen einzelnen Zug verbraucht
wird (vgl. 6 D), und die Gesamtbedenkzeit werden ebenfalls
aufgeführt.
-
Normalerweise wird angenommen, daß Email-Nachrichten spätestens
nach einem Tag den Empfänger erreichen. Werden längere
Laufzeiten geltend gemacht, soll der Turnierleiter eine
Entscheidung treffen.
3)
Ausbleibende Antworten
-
Wenn man auf einen Zug innerhalb von 14 Tagen keine Antwort
erhält, wird der Zug wiederholt; der Turnierleiter erhält
eine Kopie dieser Wiederholung.
-
Wenn auch nach weiteren 14 Tagen keine Antwort erfolgt,
hat der Spieler sofort den Turnierleiter einzuschalten;
dieser trifft eine Entscheidung.
-
Partien, in denen 40 Tage lang kein Zug erfolgt, können
für diejenigen Spieler als verloren gewertet werden, die
den Turnierleiter über diese Zeitverzögerung nicht in
Kenntnis gesetzt haben.
4)
Züge und Eventualzüge
-
Kein Zug kann zurückgenommen werden, nachdem er abgeschickt
wurde. Schreibfehler sind bindend, sofern ein korrekter
Zug vorliegt. Um einen gültigen Zug abgeben zu können,
ist es erforderlich, den letzten Zug des Gegners korrekt
zu wiederholen.
-
Ungültige oder unmögliche Züge werden sofort an den Absender
zurückgeschickt; dieser ist allerdings nicht gezwungen,
die "Berührt-geführt"-Regelung zu beachten.
-
Eine Email-Nachricht, die keinen Antwortzug enthält, ist
ungültig.
-
Das Weglassen oder Hinzufügen schachlicher Zeichen (etwa
für "Schach", "schlägt", "en passant") ist ohne Bedeutung.
-
Eventualzüge binden den Absender, bis sein Gegner von
der ihm vorgeschlagenen Zugfolge abweicht.
-
Alle angenommenen Eventualzüge werden mit dem Antwortzug
wiederholt.
-
Wenn auf eine akzeptierte Eventualzugfolge keine Antwort
erfolgt, gilt dieses als ein ungültiger Zug.
5)
Unterlagen und Berichte
-
Alle die Partie betreffenden Unterlagen sind bis zum Turnierende
aufzuheben und auf Anfrage an den Turnierleiter zu senden.
-
Wenn ein Spieler auf Anfragen des Turnierleiters nicht
antwortet, kann auf stillschweigenden Rücktritt erkannt
werden.
- Änderungen
der postalischen oder Emailadresse sind dem Turnierleiter
und den jeweiligen Gegner zu melden.
-
Der Turnierleiter ist über alle Unstimmigkeiten zwischen
einzelnen Gegnern umgehend zu informieren.
-
Der Turnierleiter und die jeweiligen Gegner sind umgehend
zu informieren, wenn Hardware- oder Software-Fehler vorliegen.
6)
Bedenkzeit und Sanktionen
-
Jedem Spieler stehen 60 Tage Bedenkzeit für jeweils 10
Züge zur Verfügung ausser in der Turnierankündigung werden
explizit andere Bedenkzeiten bestimmt.
-
Aufgesparte Bedenkzeit wird gutgeschrieben.
-
Die für einen Zug verbrauchte Bedenkzeit berechnet sich
aus der zeitlichen Differenz zwischen dem Tag, an welchem
man den letzten Zug eines Gegners erhalten hat, und dem
Absendetag.
-
Akzeptierte Eventualzüge gehen mit dem Antwortzug in die
Bedenkzeitberechnung ein.
-
Der Spieler, der einen unmöglichen oder ungültigen Zug
abgibt bzw. den letzten Zug seines Gegners nicht richtig
wiederholt, wird mit einer Zusatzbedenkzeit von 2 Tagen
bestraft.
-
Ein Spieler, der die Zeit überschreitet hat die Partie
verloren.
7)
Zeitüberschreitungen
-
Falls ein Spieler die Bedenkzeit überschritten hat, ist
spätestens bei dem 10., 20., 30. usw. Zug ein entsprechender
Antrag an den Turnierleiter zu richten; diesem Antrag
sind alle erforderlichen Informationen beizufügen.
-
Gleichzeitig wird der Gegner über dieser Sachverhalt informiert;
der Turnierleiter erhält eine entsprechende Kopie dieser
Benachrichtigung.
-
Falls der Gegner damit nicht einverstanden ist, kann er
bei dem Turnierleiter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
dieser Nachricht Widerspruch einlegen; ansonsten wird
die Zeitüberschreitung rechtskräftig.
-
Der Turnierleiter informiert beide Parteien über seine
Entscheidung.
-
Wenn der Turnierleiter einen Protest als begründet ansieht,
dann hat der Spieler, der die Zeit überschritten hat,
die Partie verloren.
-
Wenn der Turnierleiter einen Protest als unbegründet ansieht,
kann er verfügen, daß derselbe Spieler, der den Antrag
eingereicht hat, innerhalb der aktuellen Bedenkzeitregelung
keinen erneuten Antrag auf Zeitüberschreitung stellen
darf.
8)
Urlaub
-
Jeder Spieler darf in jedem Kalenderjahr bis zu 30 Tage
Urlaub nehmen.
-
Spieler, die Urlaub anmelden, müssen den Turnierleiter
und ihre Gegner darüber im voraus in Kenntnis setzen.
-
In außergewöhnlichen Fällen kann der Turnierleiter pro
Kalenderjahr bis zu 30 Tage Sonderurlaub gewähren; dieses
kann ggf. auch rückwirkend geschehen.
9)
Rücktritt
-
Im Falle eines Rücktritts oder Todesfalls entscheidet
der Turnierleiter, ob alle Partien annulliert oder die
verbleibeneden Partien als verloren gewertet oder abgeschätzt
werden.
10)
Abschätzungen
-
Wenn eine Partie bei Turnierabschluß nicht beendet ist,
haben beide Spieler bei dem Turnierleiter innerhalb von
30 Tagen die Notation der Partie,
-
die Abbruchstellung und
-
einen Antrag auf Remis oder Gewinn einzureichen; dieser
Antrag kann durch Analysen gestützt werden.
-
Spieler, die ihren Antrag nicht durch zusätzliche Analysen
stützen, verlieren das Recht, einen Revisionsantrag einzureichen.
-
Der Turnierleiter teilt das Abschätzungsergebnis beiden
Spielern mit und informiert diese über die rechtlichen
Möglichkeiten, gegen das Resultat der Abschätzung Widerspruch
einzulegen.
11)
Widerspruch gegen Abschätzungen
-
Jeglicher Widerspruch gegen das Ergebnis einer Abschätzung
muß dem Turnierleiter innerhalb von 14 Tagen, nachdem
man von dem Ergebnis der Abschätzung erfahren hat, vorgetragen
werden;
-
daraufhin hat der Turnierleiter einen zweiten Abschätzer
zu beauftragen und teilt dessen Einschätzung beiden Spielern
mit. Das Ergebnis der zweiten Abschätzung ist endgültig;
eine erneute Revision ist nicht mehr möglich.
-
Die Revision gegen ein Abschätzungsergebnis kann durch
zusätzliche Analysen gestützt werden.
12)
Ergebnismeldung
-
Nach Abschluß der Partie sind das Resultat und die Partienotation
sobald als möglich dem Turnierleiter von beiden Spielern
zu melden. Bevorzugt im PGN-Format.
-
Das Resultat wird erst dann offiziell, wenn der Turnierleiter
diese Unterlagen erhalten hat.
-
Falls keiner der beiden Spieler ein Ergebnis meldet, kann
die Partie für beide Parteien als verloren gewertet werden.
13)
Entscheidungen und Einsprüche
-
Der Turnierleiter kann Spieler, die diese Spielregeln
nicht beachten, bestrafen oder ausschließen.
-
Jeder Tatbestand, der durch diese Regeln nicht erfaßt,
wird durch den Turnierleiter entschieden.
-
Sobald der Turnierleiter eine Entscheidung getroffen hat,
kann jeder Spieler innerhalb von 14 Tagen, nachdem er
von dieser Entscheidung Kenntnis genommen hat, Widerspruch
bei dem Vorsitzenden der ICCF-Revisionsinstanz einlegen
(gilt nur für internationale Bewerbe); deren Entscheidung
ist endgültig.
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