Spielergalerie

Übersicht:

Brief-FS-Regeln

S p i e l o r d n u n g
der ICCF und der Fachgruppe Fernschach des Österreichischen Schachbundes
(gültig ab 1.1.2001)


1) Spiel und Spielordnung

  1. Sofern anwendbar, gelten die Schachregeln der FIDE.
  2. Ein Turnierdirektor wird bestimmt, der für die Turnierleitung und den ordnungsgemäßen Ablauf der Partien verantwortlich ist.

2) Zugübermittlung

  1. Züge werden numeriert und
  2. unter Benutzung der Zahlennotation oder einer anderen Notation, auf die sich beide Partner verständigt haben,
  3. auf Postkarten (oder in Briefen) abgesandt, die
  4. den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Absenders sowie
  5. die richtige Wiederholung des Letzten gegnerischen Zuges und die Bestätigung des Poststempels enthalten.
  6. Der Absender vermerkt auf der Postkarte
  7. das Ankunftsdatum des letzten gegnerischen Zuges und
  8. den voraussichtlichen Absendetag.
  9. Falls diese Angaben fehlen, werden sie durch den Empfänger realistisch geschätzt und mit dem Antwortzug mitgeteilt.
  10. Wenn das vom Absender angegebene Absendedatum mit dem Poststempel nicht übereinstimmt, korrigiert der Empfänger diese Angabe und informiert den Absender mit seinem Antwortzug.
  11. Die Bedenkzeit, die für einen Zug verbraucht wird (siehe 6D), und die Gesamtbedenkzeit werden festgehalten.
  12. Interkontinentale Partien werden via Luftpost gespielt. Eine Turnierausschreibung kann Luftpost auch für andere Partien verpflichtend vorschreiben.
  13. Wenn beide Spieler sich darauf verständigen, können Partien via Email oder Fax gespielt werden; auch dann behalten diese Regeln jedoch ihre Gültigkeit.

3) Mahnpflicht

  1. Hat ein Spieler nach 14 Tagen plus zusätzlicher Postlaufzeit von seinem Partner keine Antwort erhalten, so sollte der letzte Zug wiederholt an den Gegner gesandt werden, wobei eine Kopie davon dem Turnierleiter zugeschickt wird. Die Antwort auf die Wiederholung eines Zuges ist vom Gemahnten ebenfalls in Kopie an den Turnierleiter zu schicken.
  2. Falls die durchschnittliche Postlaufzeit sieben Tage oder weniger beträgt, kann die Zugwiederholung durch normale Post erfolgen, sofern dieses rechtzeitig geschieht. Wenn auch nach weiteren 14 Tagen plus zusätzlicher Postlaufzeit keine Antwort eintrifft, muß per Einschreiben (oder durch registrierte Ablieferung) gemahnt werden.
  3. Wenn auf eine eingeschriebene (oder registrierte) Mahnung keine Antwort erfolgt, wird der Turnierdirektor informiert; die Bestätigung des Postamtes ist beizufügen.
  4. Partien, in denen über ein halbes Jahr hinweg kein Zug erfolgt, werden für die Spieler als verloren gewertet, die keine eingeschriebene (oder registrierte) Mahnung nachweisen können.

4) Züge und Eventualzüge

  1. Ein abgeschickter gültiger Zug kann auf keine Weise zurückgenommen werden; Schreibfehler sind bindend, soweit es sich um einen gültigen Zug handelt. Die korrekte Wiederholung des letzten Zuges ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Antwortzuges.
  2. Falls ein unmöglicher oder ungültiger Zug übermittelt wird, hat der Empfänger postwendend bei seinem Gegner rückzufragen; dieser ist nicht verpflichtet die 'Berührt-geführt'-Regelung zu beachten.
  3. Eine leere Karte oder eine Karte ohne Antwortzug wird wie ein ungültiger Zug interpretiert.
  4. Das Weglassen oder Hinzufügen schachlicher Zeichen (Schach, schlägt, en passant) ist ohne Bedeutung.
  5. Der Vorschlagende ist an Eventualzüge gebunden, bis der Empfänger von der vorgeschlagenen Zugfolge abweicht.
  6. Bei der Annahme einer Eventualzugfolge sind alle angenommenen Eventualzüge zu wiederholen.
  7. Falls auf eine akzeptierte Eventualzugfolge kein Antwortzug erfolgt, ist dieser Zug ungültig.

5) Notationen und Rückmeldungen

  1. Die Züge der Partien sind zu notieren, desgleichen die verbrauchte Bedenkzeit. Die gesamte Korrespondenz des Gegners ist bis zum Abschluß des Turniers aufzubewahren und auf Anforderung an den Turnierdirektor zu senden.
  2. Wenn ein Spieler Rückfragen des Turnierdirektors unbeantwortet läßt, kann auf stillschweigenden Rücktritt erkannt werden.
  3. Adressenänderungen sind dem Turnierdirektor und den Gegnern zu melden.
  4. Der Turnierdirektor muß über alle Unstimmigkeiten zwischen den Spielpartnern unverzüglich informiert werden.

6) Bedenkzeiten und Sanktionen

  1. Die Bedenkzeit beträgt 30 Tage für jeweils 10 Züge.
  2. Die zulässige Bedenkzeit darf einmal überschritten werden.
  3. Ersparte Bedenkzeit wird gutgeschrieben.
  4. Als Bedenkzeit gilt die Zeitdifferenz zwischen dem Ankunftsdatum des letzten gegnerischen Zuges und dem Poststempel des Antwortzuges.
  5. Postlaufzeit wird nicht verrechnet.
  6. Falls eine Eventualzugfolge akzeptiert wird, zählt die Bedenkzeit für den letzten angenommenen Zug.
  7. Spieler, die einen ungültigen oder unmöglichen Zug abgeben, erhalten eine zusätzliche Bedenkzeit von 5 Tagen; diese gilt auch dann, wenn der letzte gegnerische Zug falsch wiederholt oder nicht, falls vorgeschrieben, per Luftpost abgesandt wird.

7) Zeitüberschreitungen

  1. Reklamationen von Zeitüberschreitungen müssen spätestens bei der Beantwortung des 10., 20. usw. Zuges erfolgen und sind unter Anfügung aller erforderlichen Detailangaben an den Turnierdirektor zu richten.
  2. Gleichzeitig ist der Gegner eingeschrieben (oder registriert) zu benachrichtigen; die Quittung ist der Reklamation an den Turnierdirektor beizufügen.
  3. Proteste gegen Reklamationen von Zeitüberschreitungen müssen per Einschreiben (oder registrierte Ablieferung) bei dem Turnierdirektor innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der eingeschriebenen (oder registrierten) Benachrichtigung erfolgen; wer dieses Recht nicht rechtzeitig wahrnimmt, hat stillschweigend die reklamierte Zeitüberschreitung anerkannt.
  4. Der Turnierdirektor informiert beide Spieler über seine Entscheidung. Falls eine 1. Zeitüberschreitung festgestellt wird, beginnt der zehnzügige Turnus mit dem Erhalt der eingeschriebenen Benachrichtigung des Gegners neu.
  5. Die Feststellung einer 2. Zeitüberschreitung hat den Verlust der Partie zur Folge.
  6. Wenn der Turnierdirektor einen Antrag auf Zeitüberschreitung als unbegründet zurückweist, kann er darauf dringen, daß derselbe Spieler innerhalb des laufenden 10-Tage-Zyklus keinen erneuten Antrag auf Zeitüberschreitung stellen darf.

8) Urlaub

  1. Jeder Spieler kann in jedem Kalenderjahr bis zu 30 Tage Urlaub nehmen.
  2. Spieler, die Urlaub nehmen, sind verpflichtet, ihre Gegner und den Turnierdirektor im voraus zu informieren.
  3. In besonderen Fällen kann der Turnierdirektor zusätzlichen Urlaub gewähren; dieser Sonderurlaub kann rückwirkend erteilt und/oder verlängert werden.

9) Rücktritt

  1. Bei Rücktritt oder Tod entscheidet der Turnierdirektor, ob alte Partien als verloren gewertet oder annulliert oder die unbeendeten abgeschätzt werden.

10) Abschätzung

  1. Wenn eine Partie bei Turnierabschluß nicht beendet ist, haben beide Gegner dem Turnierdirektor innerhalb von 30 Tagen die Abschrift der Partie,
  2. die Abbruchstellung und
  3. einen Antrag auf Wertung der Partie (Gewinn, Remis) vorzulegen; der Antrag kann durch ausführliche Analysen unterstützt werden.
  4. Spieler, die entsprechende Unterlagen nicht einreichen, verlieren das Reklamationsrecht gegen das Abschätzungsergebnis.
  5. Der Turnierdirektor teilt das Abschätzungsergebnis beiden Spielern mit und informiert über das Reklamationsrecht.

11) Reklamationen gegen Abschätzungen

  1. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Abschätzungsergebnisses kann beim Turnierdirektor Berufung eingelegt werden;
  2. daraufhin beauftragt der Turnierdirektor einen zweiten Abschätzer und teilt beiden Spielern das Ergebnis mit. Gegen das Urteil des zweiten Abschätzers gibt es kein Reklamationsrecht.
  3. Reklamation gegen Abschätzungen kann durch Analysen unterstützt werden.

12) Resultate

  1. Die Notation jeder Partie ist sofort nach Beendigung von beiden Spielern an den Turnierdirektor zu senden.
  2. Anspruch auf Wertung entsteht erst nach Einreichung des Partieverlaufs.
  3. Liegt von keinem der beiden Spie[er eine Meldung bei dem Turnierdirektor vor, wird die Partie für beide als verloren gewertet.

13) Entscheidungen und Revisionen

  1. Der Turnierdirektor kann Spieler, die diese Spielordnung nicht beachten, bestrafen oder disqualifizieren;
  2. er entscheidet in allen Fällen, die durch die Spielordnung nicht geregelt werden.
  3. Gegen Entscheidungen des Turnierdirektors kann innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Revisionsinstanz Einspruch erhoben werden; die zweitinstanzlichen Entscheidungen sind endgültig.

Zahlennotation

Wie das Diagramm zeigt, wird jedes Feld durch eine zweistellige Zahl bezeichnet. Jeder Zug wird also so notiert, daß die Felder, von denen die Figuren kommen, und die Felder, auf die sie ziehen, hintereinander mit je zwei Ziffern genannt und so zu einer vierstelligen Zahl vereinigt werden. Zum Beispiel: 1. Sg1-f3 ist 1. 7163. Die Rochade wird durch den Königszug notiert. Zum Beispiel: 5171 ist die kurze Rochade von Weiß. Bauernumwandlungen werden nach den üblichen Verfahren notiert, als fünfte Ziffer wird die Figur angegeben, in die der Bauer umgewandelt werden soll. Es gelten:
1 = Dame 2 = Turm 3 = Läufer 4 = Springer



 

Email-FS-Regeln


S p i e l o r d n u n g
der ICCF und der Fachgruppe Fernschach des Österreichischen Schachbundes


1) Spiel und Kontrolle

  1. Partien werden, sofern anwendbar, nach den FIDE-Spielregeln gespielt.
  2. Ein Turnierleiter wird bestimmt, der für die Durchführung des Turniers und den Fortschritt der einzelnen Partien verantwortlich zeichnet.
  3. Partien werden via Email gespielt. Wenn ein Spieler seinen Email-Anschluß verliert und sich -aus welchen Gründen auch immer- nicht in der Lage sieht, innerhalb von 30 Tagen einen Email-Anschluß einzurichten, wird er vom Turnier ausgeschlossen.

2) Zugübermittlung

  1. Züge werden numeriert und
  2. in internationaler oder einer anderen zwischen den Spielpartnern vereinbarten Zahlennotation
  3. über Email versandt.
  4. In der Zugübermittlung werden der Name und die Email-Adresse des Absenders,
  5. alle bisher gespielten Züge und die Bestätigung des Datums, an welchem der letzte gegnerische Zug abgesandt wurde, aufgeführt.
  6. Der Absender führt in seiner Nachricht
  7. das Datum auf, an welchem er den letzten gegnerischen Zug erhalten hat, und außerdem
  8. das voraussichtliche Absendedatum des eigenen Zuges.
  9. Sofern er dazu keine Angaben macht, werden die entsprechenden Daten von dem Empfänger des Zuges eingeschätzt und mit dem Antwortzug mitgeteilt.
  10. Wenn das voraussichtliche Absendedatum nicht mit dem Datum übereinstimmt, zu dem die Mail tatsächlich abgeschicht wird, hat der Empfänger dieses zu korrigieren und dem Absender darüber mit seinem Antwortzug zu berichten.
  11. Die Bedenkzeit, die für einen einzelnen Zug verbraucht wird (vgl. 6 D), und die Gesamtbedenkzeit werden ebenfalls aufgeführt.
  12. Normalerweise wird angenommen, daß Email-Nachrichten spätestens nach einem Tag den Empfänger erreichen. Werden längere Laufzeiten geltend gemacht, soll der Turnierleiter eine Entscheidung treffen.

3) Ausbleibende Antworten

  1. Wenn man auf einen Zug innerhalb von 14 Tagen keine Antwort erhält, wird der Zug wiederholt; der Turnierleiter erhält eine Kopie dieser Wiederholung.
  2. Wenn auch nach weiteren 14 Tagen keine Antwort erfolgt, hat der Spieler sofort den Turnierleiter einzuschalten; dieser trifft eine Entscheidung.
  3. Partien, in denen 40 Tage lang kein Zug erfolgt, können für diejenigen Spieler als verloren gewertet werden, die den Turnierleiter über diese Zeitverzögerung nicht in Kenntnis gesetzt haben.

4) Züge und Eventualzüge

  1. Kein Zug kann zurückgenommen werden, nachdem er abgeschickt wurde. Schreibfehler sind bindend, sofern ein korrekter Zug vorliegt. Um einen gültigen Zug abgeben zu können, ist es erforderlich, den letzten Zug des Gegners korrekt zu wiederholen.
  2. Ungültige oder unmögliche Züge werden sofort an den Absender zurückgeschickt; dieser ist allerdings nicht gezwungen, die "Berührt-geführt"-Regelung zu beachten.
  3. Eine Email-Nachricht, die keinen Antwortzug enthält, ist ungültig.
  4. Das Weglassen oder Hinzufügen schachlicher Zeichen (etwa für "Schach", "schlägt", "en passant") ist ohne Bedeutung.
  5. Eventualzüge binden den Absender, bis sein Gegner von der ihm vorgeschlagenen Zugfolge abweicht.
  6. Alle angenommenen Eventualzüge werden mit dem Antwortzug wiederholt.
  7. Wenn auf eine akzeptierte Eventualzugfolge keine Antwort erfolgt, gilt dieses als ein ungültiger Zug.

5) Unterlagen und Berichte

  1. Alle die Partie betreffenden Unterlagen sind bis zum Turnierende aufzuheben und auf Anfrage an den Turnierleiter zu senden.
  2. Wenn ein Spieler auf Anfragen des Turnierleiters nicht antwortet, kann auf stillschweigenden Rücktritt erkannt werden.
  3. Änderungen der postalischen oder Emailadresse sind dem Turnierleiter und den jeweiligen Gegner zu melden.
  4. Der Turnierleiter ist über alle Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Gegnern umgehend zu informieren.
  5. Der Turnierleiter und die jeweiligen Gegner sind umgehend zu informieren, wenn Hardware- oder Software-Fehler vorliegen.

6) Bedenkzeit und Sanktionen

  1. Jedem Spieler stehen 60 Tage Bedenkzeit für jeweils 10 Züge zur Verfügung ausser in der Turnierankündigung werden explizit andere Bedenkzeiten bestimmt.
  2. Aufgesparte Bedenkzeit wird gutgeschrieben.
  3. Die für einen Zug verbrauchte Bedenkzeit berechnet sich aus der zeitlichen Differenz zwischen dem Tag, an welchem man den letzten Zug eines Gegners erhalten hat, und dem Absendetag.
  4. Akzeptierte Eventualzüge gehen mit dem Antwortzug in die Bedenkzeitberechnung ein.
  5. Der Spieler, der einen unmöglichen oder ungültigen Zug abgibt bzw. den letzten Zug seines Gegners nicht richtig wiederholt, wird mit einer Zusatzbedenkzeit von 2 Tagen bestraft.
  6. Ein Spieler, der die Zeit überschreitet hat die Partie verloren.

7) Zeitüberschreitungen

  1. Falls ein Spieler die Bedenkzeit überschritten hat, ist spätestens bei dem 10., 20., 30. usw. Zug ein entsprechender Antrag an den Turnierleiter zu richten; diesem Antrag sind alle erforderlichen Informationen beizufügen.
  2. Gleichzeitig wird der Gegner über dieser Sachverhalt informiert; der Turnierleiter erhält eine entsprechende Kopie dieser Benachrichtigung.
  3. Falls der Gegner damit nicht einverstanden ist, kann er bei dem Turnierleiter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Nachricht Widerspruch einlegen; ansonsten wird die Zeitüberschreitung rechtskräftig.
  4. Der Turnierleiter informiert beide Parteien über seine Entscheidung.
  5. Wenn der Turnierleiter einen Protest als begründet ansieht, dann hat der Spieler, der die Zeit überschritten hat, die Partie verloren.
  6. Wenn der Turnierleiter einen Protest als unbegründet ansieht, kann er verfügen, daß derselbe Spieler, der den Antrag eingereicht hat, innerhalb der aktuellen Bedenkzeitregelung keinen erneuten Antrag auf Zeitüberschreitung stellen darf.

8) Urlaub

  1. Jeder Spieler darf in jedem Kalenderjahr bis zu 30 Tage Urlaub nehmen.
  2. Spieler, die Urlaub anmelden, müssen den Turnierleiter und ihre Gegner darüber im voraus in Kenntnis setzen.
  3. In außergewöhnlichen Fällen kann der Turnierleiter pro Kalenderjahr bis zu 30 Tage Sonderurlaub gewähren; dieses kann ggf. auch rückwirkend geschehen.

9) Rücktritt

  1. Im Falle eines Rücktritts oder Todesfalls entscheidet der Turnierleiter, ob alle Partien annulliert oder die verbleibeneden Partien als verloren gewertet oder abgeschätzt werden.

10) Abschätzungen

  1. Wenn eine Partie bei Turnierabschluß nicht beendet ist, haben beide Spieler bei dem Turnierleiter innerhalb von 30 Tagen die Notation der Partie,
  2. die Abbruchstellung und
  3. einen Antrag auf Remis oder Gewinn einzureichen; dieser Antrag kann durch Analysen gestützt werden.
  4. Spieler, die ihren Antrag nicht durch zusätzliche Analysen stützen, verlieren das Recht, einen Revisionsantrag einzureichen.
  5. Der Turnierleiter teilt das Abschätzungsergebnis beiden Spielern mit und informiert diese über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen das Resultat der Abschätzung Widerspruch einzulegen.

11) Widerspruch gegen Abschätzungen

  1. Jeglicher Widerspruch gegen das Ergebnis einer Abschätzung muß dem Turnierleiter innerhalb von 14 Tagen, nachdem man von dem Ergebnis der Abschätzung erfahren hat, vorgetragen werden;
  2. daraufhin hat der Turnierleiter einen zweiten Abschätzer zu beauftragen und teilt dessen Einschätzung beiden Spielern mit. Das Ergebnis der zweiten Abschätzung ist endgültig; eine erneute Revision ist nicht mehr möglich.
  3. Die Revision gegen ein Abschätzungsergebnis kann durch zusätzliche Analysen gestützt werden.

12) Ergebnismeldung

  1. Nach Abschluß der Partie sind das Resultat und die Partienotation sobald als möglich dem Turnierleiter von beiden Spielern zu melden. Bevorzugt im PGN-Format.
  2. Das Resultat wird erst dann offiziell, wenn der Turnierleiter diese Unterlagen erhalten hat.
  3. Falls keiner der beiden Spieler ein Ergebnis meldet, kann die Partie für beide Parteien als verloren gewertet werden.

13) Entscheidungen und Einsprüche

  1. Der Turnierleiter kann Spieler, die diese Spielregeln nicht beachten, bestrafen oder ausschließen.
  2. Jeder Tatbestand, der durch diese Regeln nicht erfaßt, wird durch den Turnierleiter entschieden.
  3. Sobald der Turnierleiter eine Entscheidung getroffen hat, kann jeder Spieler innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von dieser Entscheidung Kenntnis genommen hat, Widerspruch bei dem Vorsitzenden der ICCF-Revisionsinstanz einlegen (gilt nur für internationale Bewerbe); deren Entscheidung ist endgültig.